Umgebung und Vorschaltsystem — eigene Unterlagen, Abruf und Betrieb des IUCOM Reporters
Warum der Kanzleistandard in den Auftrag an das Sprachmodell gehört — wann er vollständig mitgegeben und zwischengespeichert, wann er auszugsweise abgerufen wird, was das kostet, was das Vorschaltsystem zwischen Ihrem Text und der Anfrage tatsächlich leistet und was ein Rechner dafür mitbringen muss
Fassung 2.0 · 28. September 2026 · Arbeitspapier zur Softwaredokumentation
Zusammenfassung
Ein Sprachmodell kennt die Lehrbuchjuristerei, aber nicht Ihr Haus. Die Gliederung Ihrer Bewertungen, Ihre Formulierungen, die bei Ihnen verbindlichen Einteilungen — all das steht in Dokumenten, die bisher nicht in den Auftrag gelangten. Dieses Dossier begründet, wie sie hineingelangen, was dabei abzuwägen ist, was es kostet und wie die Unterlagen beschaffen sein sollten.
Zwei Verfahren stehen zur Verfügung. Die Vollmitgabe mit Zwischenspeicherung schickt die ganze Sammlung bei jedem Auftrag mit und lässt den Anbieter den unveränderten Vorspann wiederverwenden. Der selektive Abruf (Retrieval-Augmented Generation, RAG) sucht zu jedem Sachverhalt die passenden Auszüge und schickt nur diese. Das erste Verfahren hat keinen Trefferverlust, skaliert aber nicht; das zweite skaliert, kann aber danebengreifen.
Fassung 2.0 (28. September 2026): Die Abschnitte 10 und 11 sind neu. Abschnitt 10 beschreibt das Vorschaltsystem — alles, was zwischen Ihrem Text und der Anfrage an das Modell geschieht — mit gemessenen Zahlen für jeden Baustein. Abschnitt 11 nennt die Voraussetzungen an Rechner, Netz und Installation vor Ort. Eine Abwägung aus der ersten Fassung (These 2) wurde dabei ausdrücklich revidiert.
Die hier vorgeschlagene und in beiden Reportern umgesetzte Regel ist deshalb keine Entscheidung für eines der beiden, sondern eine Schwelle: bis etwa 12.000 Zeichen alles, darüber nur das Passende. Begründet wird sie aus dem Kostenmodell des Zwischenspeichers, aus der Stellungsabhängigkeit langer Kontexte und aus der Beobachtung, dass ein Kanzleistandard typischerweise knapp unter dieser Schwelle liegt. Die Kostenrechnung fällt dabei überraschend aus: mit Unterlagen und Zwischenspeicher kostet eine Bewertung weniger als ohne beides. Das Mitgeben selbst funktioniert bei allen Anbietern des Programms; nur der Preisvorteil fällt unterschiedlich aus.
Neu seit 3. Oktober 2026
- Claude über Amazon Bedrock, ChatGPT über Azure OpenAI. Für Häuser mit AWS- oder Microsoft-Vertrag: Claude über Amazon Bedrock mit dem Haken „nur EU“ (Verarbeitung nur in EU-Rechenzentren, der Verarbeitungsort steht in der Auskunft) und ChatGPT über Azure OpenAI mit der eigenen Ressource. Region bzw. Adresse tragen Sie im Reiter KI-Anbieter ein.
- Geprüft dort, wo alle dieselbe Grundlage haben. Rechtsprechung und Gesetze sind das gemeinsame Fundament jedes Zitats – dort ist der Reporter vollständig angebunden und prüft gegen die amtlichen Datenbanken. Die Lücke bei der Fachliteratur benennt er offen: Literaturstellen außerhalb der Fundstellen stehen als „nicht in den Fundstellen – zu prüfen“ im Text.
- Auch aus PDF und Browser. Markieren Sie Text in einem PDF (Acrobat, Foxit, Sumatra, PDF-XChange, Edge, Chrome) oder auf einer Webseite – ohne Markierung gilt der ganze Text. Die Bewertung kommt in ein neues Word-Dokument (ohne Word in LibreOffice Writer). Korrigieren bleibt den Schreibprogrammen vorbehalten.
- Die Symbolleiste im Dokumentfenster. Sie springt in das Fenster, das vorne ist – Word, Editor, PDF oder Browser – und zeigt dort alle Knöpfe (in PDF und Browser ohne Korrektur). Frei auf dem Desktop steht nur der Hauptknopf. Wird das Fenster geschlossen, minimiert oder versteckt, wartet sie auf dem Desktop und kehrt von selbst zurück.
- Durchgehender Laufbalken – mit Abbrechen. Vom Lesen bis zur fertigen Antwort ein Fenster: Zeichen und Name des Reporters, der aktuelle Schritt, Anbieter, Modell und die Zeit – ohne Lücken. Abbrechen beendet die Anfrage jederzeit; der Abbruch steht mit Uhrzeit und Schritt im Protokoll und als „abgebrochen“ in der Liste des Archivs.
- Prüfung vor dem Senden: eine Tabelle. Jede Angabe mit Platzhalter, Art und Herkunft; Unsicheres steht oben und ist gelb markiert. Per Rechtsklick legen Sie fest, ob eine Angabe künftig immer oder nie anonymisiert wird. Alle Festlegungen lassen sich in den Einstellungen einsehen und zurücknehmen.
- Genauere Erkennung. IBAN und Kartennummern nur mit stimmender Prüfziffer (sonst gelber Verdacht statt Aktenzahl als Konto); Anrede oder Rolle – „Herr“, „Mandantin“, „Patient“, „geboren“ – macht einen unsicheren Namen sicher; Kanzlei- und Partnerschaftsnamen („Gruber & Partner“) werden als Firma ersetzt.
- Tutorial mit Sprecherin. Das Video erklärt jede Station mit einer synthetischen Stimme – deutsch eine Sprecherin nach Studioaufnahmen „Kerstin“ (CC0, erzeugt mit Chatterbox, MIT), auf der englischen Seite „Cori“ (erzeugt mit Piper, MIT), beide lokal; die Stimmmodelle sind frei von Rechten Dritter (Kerstin: CC0, Cori: gemeinfrei).
- Prüfregeln gegen die Quellen – Goldstandard als Zusatzoption. Gemessen wird, ob eine Antwort etwas Falsches behauptet: Im Einsatz prüfen feste Regeln jede Antwort gegen die amtlichen Quellen. Im Studienmodus werden Antworten jeder Herkunft – Reporter, bloßes Prompten, andere KI-Anbieter, Menschen – verblindet verglichen, mit Blindmappe, Krippendorffs Alpha und Verblindungsprüfung. Expertendokumente als Goldstandard sind nur noch eine wissenschaftliche Zusatzoption.
- Nur geprüfte KI-Anbieter. Zur Wahl stehen Claude, ChatGPT und Mistral (EU), außerdem Claude über Amazon Bedrock (Verarbeitung nur in EU-Rechenzentren wählbar) und ChatGPT über Azure OpenAI. Gesperrt sind Google Gemini, DeepSeek, OpenRouter und Groq – wegen Training mit den Daten, Verarbeitung außerhalb der EU oder nicht kontrollierbarer Weiterleitung.
1Ausgangslage
Der IUCOM Reporter arbeitet nicht mit einem freien Prompt, sondern mit einem festen, nachlesbaren Regelwerk. Dieses Regelwerk beantwortet die Frage, wie eine Bewertung gebaut ist: welche Abschnitte, welche Reihenfolge, welche Sorgfaltspflichten, was nicht gesagt werden darf. Es ist fachlich allgemein und bewusst so gehalten, dass es in jeder Einrichtung gilt.
Was es nicht beantwortet, ist die Frage, wie eine Bewertung bei Ihnen klingt. Ob die Beurteilung mit dem Ergebnis beginnt oder mit der Fragestellung. Ob Sie „kein Anhalt für“ oder „kein Nachweis von“ schreiben. Welche Version einer Klassifikation verbindlich ist und mit welchen Gliederungsziffern. Ob Volumina in Ziffern oder Buchstaben stehen. Diese Festlegungen sind nicht weniger verbindlich als das Regelwerk — sie stehen nur an anderer Stelle: in Merkblättern, Musterschriftsätzen und Tabellen, die im Haus umlaufen.
Ein Sprachmodell hat davon keine Kenntnis. Es kann sie auch nicht erraten; es wählt dann die Variante, die in seinen Trainingsdaten überwiegt. Das Ergebnis ist ein fachlich vertretbarer, aber fremder Text — und genau das erzeugt den Nacharbeitsbedarf, den das Werkzeug vermeiden soll. Die Aufgabe lautet also: die vorhandenen Unterlagen so in den Auftrag bringen, dass sie wirken, ohne den Auftrag zu überfrachten.
2Die beiden Verfahren
2.1Vollmitgabe mit Zwischenspeicherung
Der Auftrag an ein Sprachmodell besteht aus einem unveränderlichen Vorspann — Systemanweisung, Regelwerk, Hintergrundmaterial — und einem veränderlichen Teil, hier dem Sachverhalt. Der Vorspann ist bei jedem Bewertung derselbe. Genau das macht ihn zwischenspeicherbar.
Technisch geschieht dabei Folgendes: Der Anbieter bildet über den Anfang des Auftrags einen Abgleichwert und bewahrt den zugehörigen internen Rechenzustand des Modells auf. Trifft kurz darauf ein Auftrag mit genau demselben Anfang ein, wird dieser Zustand wiederverwendet, statt den Vorspann erneut durchzurechnen. Der Nutzen ist doppelt: die Antwort beginnt früher, und der wiederverwendete Anteil wird deutlich günstiger abgerechnet als frisch verarbeitete Eingabe. Das erste Anlegen kostet geringfügig mehr als eine gewöhnliche Verarbeitung; ab dem zweiten Auftrag überwiegt der Vorteil.
Drei Eigenschaften dieses Verfahrens sind für die Abwägung wesentlich. Erstens gibt es keinen Trefferverlust: das Modell sieht die Unterlagen vollständig, nichts kann von einer Suche übersehen werden. Zweitens ist es deterministisch — derselbe Vorspann liegt jedem Bewertung zugrunde, unabhängig vom Sachverhalt. Drittens ist es an Bedingungen geknüpft: Der zwischengespeicherte Anfang muss zeichengenau derselbe sein, er muss eine anbieterabhängige Mindestlänge erreichen (in der Größenordnung von ein- bis zweitausend Token, je nach Modell), und die Aufbewahrung ist kurz — nach Herstellerangabe im Bereich weniger Minuten ohne erneuten Zugriff. Wer alle paar Minuten eine Bewertung schreibt, arbeitet durchgehend im Zwischenspeicher; wer einmal am Tag einen schreibt, nie.
Der Zwischenspeicher ist kein Sparmechanismus, sondern eine Strukturvorgabe: Er belohnt Aufträge, deren unveränderlicher Teil vorn und deren veränderlicher Teil hinten steht. Wer Material nach dem Sachverhalt einfügt oder der Sachverhalt vor die Unterlagen stellt, verliert den Vorteil vollständig — nicht teilweise.
2.2Selektiver Abruf
Ist die Sammlung zu groß, um sie jedes Mal mitzuschicken, wird sie zerlegt und durchsuchbar gemacht. Jedes Dokument zerfällt in Stücke von rund tausend Zeichen, geschnitten an Absatzgrenzen und mit leichter Überlappung, damit kein Gedanke mitten entzweigeht. Zu jedem Stück werden die Wortformen gezählt; zum Sachverhalt ebenso. Gesucht wird dann nach dem Maß, das sich in der Dokumentensuche seit langem bewährt hat: BM251.
Die Formel belässt es nicht bei der bloßen Worthäufigkeit. IDF gewichtet seltene Wörter höher als häufige — „Progressionsvorbehalt“ trägt mehr Information als „Bewertung“2. Der Nenner dämpft zweierlei: mit k₁ die Wirkung einer Wortwiederholung, die ab dem dritten Vorkommen kaum noch etwas beiträgt, und mit b den Vorteil langer Stücke, die sonst allein durch ihre Länge gewinnen würden. Die Wortformen werden zuvor vereinheitlicht: Kleinschreibung, Umlaute aufgelöst, häufige deutsche Endungen abgeschnitten, Füllwörter verworfen. So fällt „Läsionen“ mit „Läsion“ zusammen.
Dem gegenüber steht der Abruf über Einbettungen, bei dem Texte in Vektoren abgebildet und nach Nähe verglichen werden5. Er findet auch Sinnverwandtes ohne gemeinsame Wortform und ist dem lexikalischen Verfahren dort überlegen, wo umschrieben statt benannt wird. Er verlangt aber, dass jedes Dokument und jede Anfrage durch ein zweites Modell laufen — in aller Regel beim Anbieter, also außer Haus, mit eigener Schnittstelle, eigenen Kosten und eigener datenschutzrechtlicher Würdigung.
Für einen Kanzleistandard ist das lexikalische Verfahren nicht die zweitbeste, sondern die sachgerechte Wahl. Die Fachsprache ist terminologisch festgelegt: In einem Sachverhalt, das eine Norm betrifft, steht „§ 12 Abs 1 Z 10 KStG“. Wo aber wörtlich übereingestimmt wird, ist die Umschreibungsstärke der Einbettungen ohne Nutzen — und ihr Preis, nämlich der Abfluss aller Unterlagen an einen weiteren Dienst, bleibt bestehen.
Diese These hatte eine stillschweigende Voraussetzung: dass Einbettungen bei einem Anbieter gerechnet werden müssen. Diese Voraussetzung trifft nicht mehr zu. Das Modell läuft seit dem 28. September 2026 auf dem Rechner des Anwenders, in einem eigenen Programm neben dem Hauptprogramm; es ist rund 120 MB groß, braucht keine Grafikkarte und spricht kein Netz an. Damit entfällt der Preis, der gegen das Verfahren sprach — der Nutzen bleibt. Der zweite Teil der These bleibt hingegen richtig: wo wörtlich übereingestimmt wird, trägt die Einbettung nichts bei. Daraus folgt nicht „statt“, sondern „und“: beide Maße werden nebeneinander berechnet und gemischt. Abschnitt 10.3 zeigt, was das an echten Unterlagen ändert.
3Die Abwägung
| Kriterium | Vollmitgabe mit Zwischenspeicher | Selektiver Abruf |
|---|---|---|
| Trefferlage | Vollständig — nichts kann übersehen werden | Abhängig von Wortwahl und Zerlegung |
| Wartezeit | Erster Auftrag etwas länger, danach kürzer als ohne Unterlagen | Gleichbleibend; die Suche selbst liegt im Millisekundenbereich |
| Kosten | Einmal anlegen, danach stark verbilligtes Lesen — aber jedes Mal die volle Länge | Nur die Auszüge; unabhängig vom Umfang der Sammlung |
| Skalierung | Endet dort, wo der Vorspann das Fenster oder das Budget sprengt | Beliebig, weil die Auswahl begrenzt bleibt |
| Aufmerksamkeit des Modells | Sinkt mit der Länge; Mittelteile werden schlechter genutzt4 | Wenige, kurze, einschlägige Stücke |
| Datenübermittlung | Die ganze Sammlung geht bei jedem Auftrag mit | Nur das Ausgewählte; die Suche bleibt auf dem Rechner |
| Nachvollziehbarkeit | Der Auftrag ist bei jedem Bewertung derselbe | Wechselt mit dem Sachverhalt; für eine Prüfung muss mitgeschrieben werden |
Die Tabelle zeigt keine Überlegenheit, sondern eine Umkehr: Jede Zeile kippt mit dem Umfang. Bei kleinen Sammlungen ist die Vollmitgabe in allem überlegen außer in der Übermittlungsmenge; bei großen kehrt sich das um, und zwar nicht allmählich, sondern sobald zwei Grenzen überschritten werden: die des Zwischenspeichers, der nur eine begrenzte Vorspannlänge wirtschaftlich trägt, und die der Aufmerksamkeit, denn Material in der Mitte eines langen Kontextes wird nachweislich schlechter genutzt als Material an dessen Rändern4.
Die im IUCOM Reporter gesetzte Schwelle beträgt 12.000 Zeichen, das sind rund 3.000 bis 3.500 Token. Sie ist so gewählt, dass sie die Mindestlänge des Zwischenspeichers sicher überschreitet — unterhalb davon würde gar nicht zwischengespeichert — und zugleich deutlich unter der Länge bleibt, ab der die Stellung im Kontext zu Buche schlägt. Praktisch fällt darunter, was eine Abteilung tatsächlich als Standard schreibt: fünf bis zehn Merkblätter. Wer eine Lehrbuchsammlung ablegt, fällt darüber — und wird selbsttätig auf den Abruf umgestellt, ohne etwas einstellen zu müssen. Die Schwelle ist konfigurierbar, aber sie ist keine Geschmacksfrage: sie folgt den beiden genannten Grenzen.
4Umsetzung
4.1Ablage und Aufbereitung
Die Unterlagen liegen im Programmordner (Unterordner „Unterlagen“); ein Knopf im Programm öffnet ihn. Text- und Markdown-Dateien werden unmittelbar gelesen. Word-, RTF- und PDF-Dateien werden einmalig über die auf dem Rechner vorhandene Textverarbeitung in Text gewandelt; das Ergebnis wird neben der Ablage aufbewahrt und über Zeitstempel und Dateigröße der Quelle zugeordnet. Ändert sich die Quelle, wird neu gewandelt, sonst nicht. In der Messung an einer Word-Datei mittlerer Größe dauerte die erste Wandlung 4,6 Sekunden, jede weitere Bereitstellung eine Millisekunde. Beim Programmstart geschieht das im Hintergrund, damit der erste Bewertung nicht darauf wartet.
4.2Aufbau des Auftrags
Die Reihenfolge ist nicht beliebig, sondern folgt unmittelbar aus These 1:
- System-Block (unveränderlich, mit Zwischenspeicher-Marke versehen): Regelwerk, danach — bei kleiner Sammlung — die vollständigen Unterlagen.
- Nutzer-Block (veränderlich): bei großer Sammlung zuerst die abgerufenen Auszüge mit Quellenangabe, dann der Arbeitsauftrag mit der Untersuchungsart, dann der Sachverhalt.
Daraus folgt eine Festlegung, die auf den ersten Blick widersinnig wirkt: Die abgerufenen Auszüge stehen bewusst nicht im System-Block, obwohl sie inhaltlich Hintergrundmaterial sind. Würden sie dort stehen, würde sich der Vorspann mit jedem Sachverhalt ändern und der Zwischenspeicher bei jedem Bewertung verfehlt — auch für das Regelwerk, das sich gar nicht geändert hat. Der veränderliche Teil gehört hinter den unveränderlichen, ausnahmslos.
4.3Rangfolge der Anweisungen
Die Auszüge werden mit einer ausdrücklichen Einordnung übergeben: Sie sind Nachschlagewerk, kein Inhalt der Bewertung. Schreibweise, Gliederung, Formulierungen und Einteilungen richten sich danach; alles Tatsächliche stammt aus dem Sachverhalt. Widerspricht eine Unterlage dem Sachverhalt, gilt der Sachverhalt. Beschreibt eine Unterlage eine Bewertung, den der Sachverhalt nicht enthält, hat dieser Bewertung im Text nichts zu suchen. Diese Rangfolge ist die eigentliche Sicherung des Verfahrens — ohne sie erzeugt eine gut gemeinte Vorlage genau den Fehler, den sie verhindern sollte: einen Textbaustein, der beschreibt, was gar nicht gesehen wurde.
5Was es kostet
Vorbehalt: Alle Angaben zu Betriebs- und Fremdkosten – insbesondere zu den Gebühren der KI-Anbieter – sind Einschätzungen nach der momentanen Informationslage. Preise der Anbieter können sich ändern, und der tatsächliche Verbrauch hängt von Ihrer Nutzung ab. Für die tatsächlich auflaufenden Kosten können wir daher keine Garantie übernehmen.
Die Frage stellt sich sofort: Wenn bei jedem einzelnen Bewertung ein ganzer Stapel eigener Unterlagen mitgeschickt wird — wird das nicht teuer? Die Antwort lautet: nein. Mit Zwischenspeicher wird es sogar billiger als ohne Unterlagen. Die folgende Rechnung zeigt, warum.
Abgerechnet wird nach Textmenge. Die Einheit heißt Token; tausend Token sind etwa 700 Wörter, also rund anderthalb eng beschriebene Seiten. Zwei Dinge muss man wissen: Der Text, den man hinschickt, ist billig — der Text, den die KI schreibt, kostet etwa das Fünffache. Und: Wiederholt sich der Anfang eines Auftrags, kostet er beim nächsten Mal nur noch einen Bruchteil. Das ist der Zwischenspeicher.
Nehmen wir einen gewöhnlichen Bewertung an: Regelwerk gut zwei Seiten, eigene Unterlagen vier Seiten, Sachverhalt eine halbe Seite, fertiger Bewertung knapp eine Seite. Gerechnet wird durchgängig mit der Modellklasse, die sich für diese Aufgabe am besten eignet — welche das ist und warum, steht in Abschnitt 5.1. Eine Bewertung kostet dann:
| Fall | Was dabei anfällt | Kosten |
|---|---|---|
| Heute — ohne eigene Unterlagen | Regelwerk und Sachverhalt hin, Bewertung zurück | 0,5 Cent |
| Mit Unterlagen, Anbieter ohne Zwischenspeicher | zusätzlich vier Seiten hin — jedes Mal | 0,8 Cent |
| Mit Unterlagen, erster Bewertung | der Anbieter legt den Vorspann ab | 0,9 Cent |
| Mit Unterlagen, jeder weitere Bewertung | Vorspann kommt aus dem Zwischenspeicher | 0,4 Cent |
Die letzte Zeile ist kein Rechenfehler. In den Zwischenspeicher wandert nicht nur die Sammlung, sondern auch das Regelwerk — und beides zusammen wird ab dem zweiten Bewertung zum Zehntelpreis gelesen. Der Aufschlag der ersten Bewertung ist damit schon nach einem einzigen weiteren wieder hereingeholt.
Auf einen Arbeitsplatz gerechnet: 50 Bewertungen am Tag an 20 Arbeitstagen sind tausend Bewertungen im Monat. Das kostet:
| Fall | je Bewertung | je Mitarbeiter und Monat | und Jahr |
|---|---|---|---|
| Ohne eigene Unterlagen | 0,5 Cent | rund 4,60 € | rund 56 € |
| Mit Unterlagen, ohne Zwischenspeicher | 0,8 Cent | rund 7,40 € | rund 88 € |
| Mit Unterlagen und Zwischenspeicher | 0,4 Cent | rund 3,40 € | rund 41 € |
| dasselbe mit einem großen Modell (Opus-Klasse) | rund 5,7 Cent | rund 52 € | rund 620 € |
| lokal mit Ollama | — | 0 € | nur Strom und Rechner |
Ein vielbewertender Arbeitsplatz kostet also rund dreieinhalb Euro im Monat, wenn die eigenen Unterlagen mitgehen und der Anbieter zwischenspeichert — weniger als die 4,60 € ohne Unterlagen. Eine Abteilung mit zehn Bewertenden liegt bei rund 34 € im Monat. Zum Vergleich: dieselbe Arbeit mit einem großen Modell kostet rund 520 € im Monat. Die Wahl des Modells wiegt damit rund fünfzehnmal schwerer als die Frage, ob die eigenen Unterlagen mitgehen. Ob sie mitgehen, ist keine Kostenfrage.
Was die Rechnung verschiebt. Das Modell: ein großes Modell der Opus-Klasse kostet rund das Fünfzehnfache, ein lokales Modell über Ollama gar nichts. Der Abstand: wer nur alle paar Stunden eine Bewertung schreibt, legt den Vorspann jedes Mal neu an und bleibt bei rund 0,9 Cent — teurer als ohne Unterlagen wird es auch dann kaum. Der Umfang: bei großen Sammlungen greift der Abruf; dann gehen nur wenige Seiten mit, dafür entfällt der Zwischenspeicher-Vorteil. Nichts kosten dagegen das Einlesen der Unterlagen und die Suche selbst — beides rechnet auf Ihrem Rechner.
Websuche der KI (seit 1. Oktober 2026, nur mit Claude). Die Suche kostet eigenes Geld: Anthropic berechnet 1 Cent je Suche, höchstens fünf je Bewertung, also bis 5 Cent. Dazu kommen die Marken für die Suchtreffer, und zwischen den Suchen liest die KI den Auftrag erneut — die Eingabemarken einer Bewertung mit Websuche können deshalb ein Mehrfaches betragen. Die Gesamtkosten einer Abfrage setzen sich damit zusammen aus KI-Vorlauf (Aufbereitung der Suche), Relevanzprüfung, Bewertung samt Suchrunden und den Suchgebühren; das Kostenbuch bucht alles beim Fall, die Auskunft weist die Websuche gesondert aus. Grob geschätzt (ohne Gewähr): mit einem kleinen Modell verdoppeln sich die Kosten einer Bewertung etwa, mit einem großen Modell kommen einige Zehntel Euro je Bewertung dazu. Die Plausibilitätsprüfung danach kostet nichts — sie läuft auf Ihrem Rechner. Ab Werk ist die Websuche ausgeschaltet; wer sie zuschaltet, bezahlt jede Suche auch dann, wenn sie nichts Brauchbares findet.
5.1Welche Modellklasse passt — und was sie kostet
Die Modellwahl ist der größte Hebel auf die Kosten (Faktor fünfzehn zwischen klein und groß) und zugleich der größte auf die Qualität. Die Frage ist deshalb nicht „welches Modell ist das beste“, sondern: was verlangt diese Aufgabe wirklich?
Sie verlangt Anweisungstreue (vierzehn Regeln, eine Ausgabestruktur, Verbote, die nicht aufgeweicht werden dürfen), Vollständigkeit (jedes Bewertungsteil einzeln benannt), sichere Fachsprache und die Disziplin, nichts zu erfinden. Sie verlangt nicht, was große Modelle auszeichnet: mehrstufiges Schließen, Abwägen unter Unsicherheit, Rechnen, Weltwissen an der Grenze. Die Struktur liefert das Regelwerk, die Tatsachen liefert der Sachverhalt, den Ton liefern Ihre Unterlagen — das Modell hat zu ordnen und zu formulieren. Hinzu kommt: Beim Diktieren zählt die Wartezeit. Ein kleines Modell antwortet in Sekunden, ein großes lässt warten.
| Klasse | Eignung für die Bewertung | je Bewertung | je Monat |
|---|---|---|---|
| Klein und schnell Haiku-, Mini-, Flash-Klasse |
Trifft die Aufgabe. Anweisungstreu, schnell, fachlich sicher genug — die Struktur kommt ohnehin aus dem Regelwerk. | 0,4 Cent | rund 3,40 € |
| Mittel Sonnet-Klasse |
Spürbar besser dort, wo die BEURTEILUNG anspruchsvoll wird: viele Pathologien, Zusammenschau, unklare Sachverhalte. | rund 1,1 Cent | rund 10 € |
| Groß Opus-Klasse |
Kein erkennbarer Gewinn für diese Aufgabe, bei fünfzehnfachem Preis und spürbar längerer Wartezeit. | rund 5,7 Cent | rund 52 € |
Die kleine, schnelle Klasse als Standard — im Programm wählbar (Claude Haiku 4.5; ab Werk ist Claude Opus 5 eingestellt). Sie kostet bei tausend Bewertungen im Monat rund 3,40 € je Mitarbeiter, also etwa 41 € im Jahr.
Wer die schwierigen Fälle anders behandeln will, stellt im Reiter KI-Anbieter auf die mittlere Klasse um. Bei einem Zehntel der Bewertungen macht das rund 4,10 € im Monat statt 3,40 € — siebzig Cent für hundert schwierige Bewertungen. Die große Klasse lohnt sich für diese Aufgabe nicht.
Das lässt sich nachprüfen, statt es zu glauben: zehn typische Sachverhalte einmal mit der kleinen und einmal mit der mittleren Klasse durchlaufen lassen und die Ergebnisse ohne Kenntnis des Modells vergleichen. Wenn Sie keinen Unterschied sehen, gibt es für Ihre Fälle keinen — und die Entscheidung ist gefallen. Dieser Vergleich kostet zusammen keine zwanzig Cent.
Zwei Randbedingungen bleiben von der Klasse unberührt. Die Sprache: bei deutschen Fachtexten sind die Unterschiede zwischen den Häusern größer als zwischen zwei Klassen desselben Hauses — das ist ein Grund, den Vergleich auch anbieterübergreifend zu machen. Und der Datenschutz: ein lokales Modell über Ollama kostet nichts und gibt nichts heraus, verlangt aber einen Rechner mit Grafikspeicher und bleibt in der Formulierungsqualität hinter den genannten Klassen zurück.
6Funktioniert das bei jedem Anbieter
Zu unterscheiden sind zwei Fragen. Das Mitgeben der Unterlagen ist gewöhnlicher Text im Auftrag — es funktioniert bei allen Anbietern des Programms ohne Ausnahme, ebenso der Abruf, der ohnehin auf dem eigenen Rechner rechnet. Unterschiedlich ist allein, ob der Zwischenspeicher greift und damit der Preisvorteil eintritt.
| Anbieter | Zwischenspeicher | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|---|
| Claude (Anthropic) | Ausdrücklich angefordert | Der IUCOM Reporter setzt die Marke selbst; voller Vorteil, sobald die Mindestlänge erreicht ist. |
| ChatGPT (OpenAI) | Selbsttätig | Gleichbleibende Vorspanne ab einer Mindestlänge werden ohne Zutun wiederverwendet. |
| Mistral (EU) | Nicht allgemein | Unterlagen wirken, der Preisvorteil entfällt; die Kosten bleiben bei rund 0,8 Cent je Bewertung. |
| Ollama (lokal) | Örtlich, ohne Abrechnung | Der Server hält den Rechenzustand des gleichbleibenden Vorspanns ohnehin; Kosten entstehen keine. |
Gesperrte Anbieter (seit 5. Oktober 2026). Google Gemini, DeepSeek, OpenRouter und Groq sind in allen Reportern gesperrt – wegen Training mit den Daten, Verarbeitung außerhalb der EU oder nicht kontrollierbarer Weiterleitung. Zur Wahl stehen Claude, ChatGPT, Mistral (EU) und Ollama lokal, außerdem Claude über Amazon Bedrock (Verarbeitung nur in EU-Rechenzentren wählbar) und ChatGPT über Azure OpenAI.
6.1Was die Anbieter ungefähr kosten
Preise nach dem Stand der Erstellung – eine Einschätzung nach momentaner Informationslage, ohne Garantie für die tatsächlich auflaufenden Kosten; maßgeblich sind die aktuellen Preislisten der Anbieter.
Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich — größer als alles, was der Zwischenspeicher ausmacht. Die folgende Tabelle rechnet dieselben tausend Bewertungen im Monat aus Tabelle 3 für jeden Anbieter durch, und zwar ohne Zwischenspeicher, damit die Zahlen vergleichbar bleiben. Wo zwischengespeichert wird, sinkt der Betrag auf etwa die Hälfte bis ein Drittel.
| Anbieter (Modellklasse) | Eingabe / Ausgabe je Mio. Token | 1.000 Bewertungen im Monat |
|---|---|---|
| Ollama (lokal, eigenes Modell) | — | 0 € |
| Mistral (kleines Modell, EU) | rund 0,20 / 0,60 $ | rund 1,30 € |
| ChatGPT (kleines Modell) | rund 0,40 / 1,60 $ | rund 2,70 € |
| Claude (Haiku-Klasse) | rund 1 / 5 $ | rund 7,40 € |
| Claude (Sonnet-Klasse) | rund 3 / 15 $ | rund 22 € |
| Claude (Opus-Klasse) | rund 15 / 75 $ | rund 110 € |
Zwei Lehren daraus. Erstens liegt zwischen dem günstigsten und dem teuersten Weg der Faktor achtzig — die Modellwahl entscheidet die Kosten, nicht die Frage, ob die eigenen Unterlagen mitgehen. Zweitens sind selbst die teuersten Beträge klein: 110 € im Monat für tausend Bewertungen sind elf Cent je Bewertung. Die Auswahl sollte daher nach der Qualität der Texte und nach der Datenlage erfolgen — ein EU-Anbieter oder ein lokales Modell kann aus anderen Gründen vorzuziehen sein als dem Preis.
Wer also keinen der vier erstgenannten Anbieter nutzt, verliert nichts an Wirkung — nur die Verbilligung. Und wer lokal mit Ollama arbeitet, hat die Frage nicht: dort kostet weder die Eingabe noch die Ausgabe etwas, und die Unterlagen verlassen den Rechner überhaupt nicht.
7Welche Unterlagen was bewirken
Nicht jedes Dokument wirkt gleich. Die folgende Übersicht ordnet die gebräuchlichen Gattungen danach, worauf sie im erzeugten Text tatsächlich durchschlagen.
| Unterlage | Was sie bewirkt | Wie sie geschrieben sein sollte |
|---|---|---|
| Kanzleistandard je Untersuchung Gliederung, Pflichtangaben |
Stärkste Wirkung. Legt Reihenfolge, Überschriften und die Angaben fest, die nie fehlen dürfen. | Kurze, anweisende Liste; eine Zeile je Vorgabe. Untersuchungsart in den Dateinamen, denn der Name wird mit dem Auszug übergeben. |
| Formulierungsverzeichnis bevorzugte Wendungen |
Wirkt unmittelbar auf die Wortwahl — die schnellste Art, fremden Klang abzustellen. | Paarweise: „statt X → Y“. Wenige Dutzend Paare genügen; Begründungen sind überflüssig. |
| Klassifikationstabellen Normzitat, BI-RADS, Fleischner … |
Sichert die richtige Version und die richtigen Kategoriebezeichnungen. | Nur die im Haus gültige Version ablegen, mit Versionsnummer in der ersten Zeile. Zwei Versionen nebeneinander erzeugen Widersprüche. |
| Musterschriftsatze je Untersuchung ein bis zwei |
Wirkt auf Satzbau und Länge, also auf den Tonfall. | Nur erfundene oder vollständig anonymisierte Fälle. Kurz halten — ein Musterschriftsatz ist schnell länger als der ganze übrige Kanzleistandard. |
| Einheiten und Abkürzungen | Vereinheitlicht Maße und Kürzel; verhindert Millimeter-Zentimeter-Wechsel im selben Text. | Tabellarisch, ohne Prosa. |
| Negativliste was bei Ihnen nicht geschrieben wird |
Auffällig wirksam, weil Verbote ein Modell besser steuern als Empfehlungen. | „Keine Therapieempfehlungen“, „keine Wahrscheinlichkeitsangaben in Prozent“ — ein Satz je Punkt. |
| Ungeeignet | Lehrbuchkapitel und vollständige Leitlinien (verdrängen durch ihre Länge alles Übrige), echte alte Schriftsätze mit Personenbezug, mehrere Fassungen desselben Standards, gescannte Bilddateien ohne Textebene. | |
7.1Sieben Regeln für die Ablage
- Sprechende Dateinamen. Der Name wird beim Abruf mitübergeben und ist zugleich ein Suchwort. „mrt_prostata_standard.docx“ ist besser als „Standard_final_v3.docx“.
- Ein Thema je Datei. Das erleichtert dem Abruf die Auswahl und Ihnen die Pflege.
- Anweisend statt erzählend. „Volumen in Kubikzentimetern angeben“ wirkt; „Wir geben das Volumen üblicherweise in Kubikzentimetern an, weil …“ verdünnt.
- Widersprüche entfernen. Zwei Dateien, die dasselbe verschieden regeln, sind schlimmer als keine. Alte Fassungen gehören aus dem Ordner heraus, nicht hinein.
- Unter der Schwelle bleiben. Solange die Anzeige „klein genug“ meldet, geht alles mit — das ist der sicherste Zustand. Wer darüber kommt, sollte prüfen, ob nicht Prosa gekürzt werden kann, bevor er sich auf den Abruf verlässt.
- Nach dem Ablegen neu einlesen und den Stand ablesen: Anzahl, Zeichen und der gewählte Weg stehen im Reiter.
- Am Ergebnis prüfen. Einen typischen Fall einmal mit und einmal ohne Haken durchlaufen lassen und die beiden Texte vergleichen — das zeigt in einer Minute, ob die Unterlagen wirken, und was noch fehlt.
8Sorgfalt in der anwaltlichen Arbeit
Keine Mandantendaten in die Ablage. Die Unterlagen gehen an den KI-Anbieter, dessen Schlüssel eingetragen ist — bei kleiner Sammlung bei jeder einzelnen Bewertung. Dorthin gehören Musterschriftsätze, Prüfschemata und Kanzleistandards, nicht aber echte Akten mit Namen, Geburtsdaten oder Aktenzeichen. Ein echter Schriftsatz als „Stilbeispiel“ ist genau der Fall, der hier ausgeschlossen bleiben muss. Das Mitgeben lässt sich jederzeit mit einem Haken abschalten.
Verschwiegenheit ist kein Abwägungsposten. Was an einen Anbieter geht, verlässt die Kanzlei. Die Vorlagen und Regeln, die dort ankommen, dürfen daher nichts enthalten, was einem bestimmten Mandat zuzuordnen ist — auch nicht mittelbar über eine ungewöhnliche Sachverhaltsschilderung. Wer Zweifel hat, anonymisiert die Vorlage, bevor sie in den Ordner kommt.
Die Suche bleibt auf dem Rechner. Die Zerlegung, die Gewichtung, die Sinnsuche und die Auswahl rechnen örtlich; es wird kein Abrufdienst angesprochen und kein Verzeichnis ausgelagert. Übermittelt wird ausschließlich, was tatsächlich ausgewählt wurde.
Geprüft dort, wo alle dieselbe Grundlage haben. Gemessen wird nicht, ob die KI die eine richtige Lösung findet, sondern ob sie etwas Falsches behauptet. Zitierte Entscheidungen, die nicht aus der Recherche stammen, schlägt das Programm in den amtlichen Datenbanken nach und meldet nicht auffindbare und falsch datierte. Rechtsprechung und Gesetze sind das gemeinsame Fundament, auf das sich jedes Zitat letztlich stützen muss – dort ist der IUCOM Reporter vollständig angebunden: RIS, deutsche Bundesgerichte und Gesetze, EUR-Lex, EuGH und EGMR. Bei der Fachliteratur bleibt die Lücke, die alle haben; der Reporter benennt sie offen – eine Literaturstelle, die nicht aus den Fundstellen stammt, steht als „nicht in den Fundstellen – zu prüfen“ im Text. Die nötigen Namensnennungen der Quellen hängt das Programm selbst an.
Die Bewertung bleibt ein Entwurf. Weder Regelwerk noch Unterlagen ändern etwas daran, dass das Modell aus den übergebenen Angaben formuliert. Sie verbessern die Form, nicht die Tatsachengrundlage und nicht die Rechtslage. Die Prüfung durch die Rechtsanwaeltin oder den Rechtsanwalt bleibt unverändert erforderlich; das Werkzeug erteilt keine Rechtsberatung und vertritt niemanden.
9Grenzen
- Wortgleichheit. Der lexikalische Abruf findet, was sich in der Wortform trifft. Ein Sachverhalt, das eine Sache durchweg umschreibt, während die Unterlage sie benennt, bleibt unbedient. Gegenmittel: die Unterlagen mit den Begriffen schreiben, die auch diktiert werden — oder Synonyme einmal ausdrücklich nennen.
- Zerlegung. Wo ein Zusammenhang über mehrere Seiten läuft, kann er zwischen zwei Stücke fallen. Die Überlappung mildert das, sie hebt es nicht auf. Kurze, in sich geschlossene Abschnitte sind dem Verfahren zuträglicher als lange Fließtexte.
- Aufbewahrungsdauer des Zwischenspeichers. Wer mit großen Abständen bewertet, legt den Vorspann jedes Mal neu an und hat vom Zwischenspeicher nichts — einen Nachteil erleidet er dadurch aber ebenfalls nicht.
- Anbieterabhängigkeit. Siehe Tabelle 1: Die Wirkung ist überall dieselbe, der Preisvorteil nicht.
- Kein Ersatz für das Regelwerk. Unterlagen beschreiben Gepflogenheiten, nicht Pflichten. Was immer gelten soll, gehört in das Regelwerk, das ausdrücklich anweist — nicht in eine Vorlage, aus der es abgeleitet werden muss.
10Das Vorschaltsystem im Einzelnen
Alles bisher Beschriebene betrifft die Frage, was mitgeht. Dieser Abschnitt betrifft die Strecke davor: was zwischen dem Augenblick, in dem Sie die Tastenkombination drücken, und dem Augenblick geschieht, in dem die Anfrage das Haus verlässt. Diese Strecke heißt hier Vorschaltsystem. Sie ist unsichtbar, und gerade deshalb gehört sie aufgeschrieben: Jeder ihrer Bausteine entscheidet mit darüber, was das Modell zu sehen bekommt — und ein Modell antwortet nur auf das, was es sieht.
Der Grundsatz dahinter ist einfach und in beiden Reportern derselbe: Nicht das Modell wird besser gemacht, sondern die Frage. Alle Bausteine dieses Abschnitts sind örtliche Rechnungen ohne Fremddienst; sie kosten nichts je Auftrag und laufen auch dann, wenn kein Netz verfügbar ist.
10.1Zerlegen: Absätze, Überschriften, Überlappung
Eine Sammlung, die zu groß für die Vollmitgabe ist, muss in Stücke zerfallen, bevor sie durchsucht werden kann. Wie sie zerfällt, entscheidet über alles Weitere — eine falsch geschnittene Sammlung ist mit keinem Suchverfahren zu retten.
Geschnitten wird an Absatzgrenzen, bis rund 900 Zeichen beisammen sind; der letzte Absatz eines Stücks wiederholt sich im nächsten, damit kein Gedanke zwischen zwei Stücke fällt. Jedes Stück trägt außerdem die Überschrift mit, unter der es steht: sie zählt bei der Gewichtung doppelt und geht im Auszug mit hinaus, damit das Modell weiß, wovon der Abschnitt handelt.
Dass diese Beschreibung zutrifft, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis einer Messung. An einem echten Arbeitspapier von 51.505 Zeichen zeigte sich: Word setzt zwischen Absätze eine einfache Absatzmarke, das Programm trennte aber nur an Leerzeilen. Die Folge war, dass die gesamte Datei als ein einziger Absatz galt — blind in gleich lange Blöcke geschnitten, ohne eine einzige erkannte Überschrift. Ein zweiter Fehler ließ die Schnittschleife am Ende eines langen Absatzes um je ein Zeichen weiterrücken. Aus 66 Absätzen wurden so 1.997 fast gleiche Schnipsel von im Mittel 88 Zeichen.
| Maßzahl | vorher | nachher |
|---|---|---|
| Stücke aus 51.505 Zeichen | 1.997 | 76 |
| mittlere Stücklänge | 88 Zeichen | rund 680 Zeichen |
| Stücke mit erkannter Überschrift | 0 | 76 |
| Treffer bei wörtlicher Frage | 3 von 3 | 3 von 3 |
Die letzte Zeile ist die lehrreichste: Die wörtliche Suche funktionierte die ganze Zeit — deshalb war der Fehler nicht aufgefallen. Sichtbar wurde er erst, als die Zahl der Stücke nachgezählt wurde. Wer ein Vorschaltsystem betreibt, muss es vermessen; es meldet sich nicht von selbst.
10.2Suchen auf zwei Wegen: Wortlaut und Sinn
Das lexikalische Maß (Abschnitt 2.2) trifft, was dasteht. Es verfehlt, was dasselbe anders sagt. Wie oft das vorkommt, lässt sich messen: An denselben 76 Auszügen wurden acht Fragen gestellt — drei in den Worten des Textes, fünf umschrieben, wie ein Anwender fragt, der die Unterlage nicht auswendig kennt.
| Frage | Wortlaut | Sinn | beides |
|---|---|---|---|
| „Sammelrichtlinie zur Entlastung der Betriebe von Berichtspflichten“ | 39 | 4 | 4 |
| „Wie viel muss man heute lesen, um eine Abgabenpflicht zu beurteilen?“ | 12 | 1 | 3 |
| „Sollen Großkonzerne eine Untergrenze bei der Besteuerung einhalten?“ | 21 | 16 | 13 |
| drei Fragen in den Worten des Textes | 1 | 1 | 1 |
| unter den ersten fünf: Wortlaut 4 von 8 · Sinn 5 von 8 · beides 6 von 8 | |||
Im fertigen Programm gemessen, also einschließlich Auswahl und Zeichenbudget: Bei Fragen in den Worten des Textes blieb es bei 3 von 3; bei umschriebenen Fragen stieg die Ausbeute von 1 von 5 auf 3 von 5. Zwei Umschreibungen bleiben unbedient — ein Fremdwort wie „Decluttering“ lässt sich weder erraten noch umschreiben.
Gerechnet wird die Bedeutung von einem kleinen mehrsprachigen Modell (multilingual-e5-small, quantisiert, rund 120 MB), das jeden Text in 384 Zahlen umrechnet; die Nähe zweier Texte ist dann ein einfaches Skalarprodukt. Beide Maße werden je Anfrage auf eine gemeinsame Skala gebracht und mit 60 % Wortlaut zu 40 % Sinn gemischt; wer deutlich abfällt, bleibt draußen. Letzteres ist wichtig: Gemessen an zwei sachfremden Fragen (Reitpferd, Fliederblüte) ging mit dem zweiten Maß kein Zeichen mehr mit als ohne es — 1.984 und 3.738 Zeichen gegenüber 1.984 und 3.750. Das zweite Maß hebt Passendes, es erfindet nichts hinzu.
Ein zweites Maß ist kein Ersatz für das erste, sondern dessen Versicherung gegen den Fall, in dem der Anwender die Unterlage nicht auswendig kennt. Der Preis dafür darf allerdings nicht der Abfluss der Unterlagen sein — deshalb ist die örtliche Rechnung nicht eine von mehreren Möglichkeiten, sondern die Bedingung, unter der das Verfahren überhaupt in Betracht kommt.
10.3Auswählen: Vorrat, Normbezug, Zwillinge
Beim IUCOM Reporter kommt eine zweite Auswahlstrecke hinzu, weil dort nicht nur eigene Unterlagen, sondern amtliche Fundstellen mitgehen (RIS, BMF-Findok, EUR-Lex). Jede Quelle liefert das Dreifache dessen, was hinausgeht; daraus wählt das Programm selbst aus. Gewogen wird die Passung zum Sachverhalt, wobei ein Treffer in den Normen oder in der Geschäftszahl doppelt zählt — im Recht ist der Paragraf das genaueste Signal. Was sich zu stark mit einer schon gewählten Entscheidung deckt, fällt weg: fünf Fundstellen zum selben Rechtssatz wären vier zu viel.
Dass auch hier gemessen werden muss, zeigte die Laufzeit. Eine vollständige Abfrage brauchte anfangs 126 Sekunden. Die Einzelmessung je Quelle förderte zutage, dass EUR-Lex 120 Sekunden lang lief und nie eine Fundstelle lieferte: Die Abfrage durchsuchte den Volltext, statt den Volltextindex zu benutzen. Nach der Umstellung braucht dieselbe Abfrage 0,3 Sekunden bei gleichen Treffern. Mit dem gedrosselten Vorrat, der zweistufigen Auswahl und dem gleichzeitigen statt nacheinander erfolgenden Nachholen der Rechtssätze liegt die Gesamtabfrage heute bei 6,4 Sekunden.
Seit dem 28. September 2026 geht zusätzlich der Gesetzestext selbst mit — aus dem Bundesrecht konsolidiert des RIS, in der Fassung, die am eingestellten Tag galt. Gesucht wird dort nicht mit Stichworten, sondern mit Normen: solche, die der Sachverhalt nennt (auch diktiert, „Paragraf 33 Absatz 10 EStG“), und solche, auf die sich die gefundenen Entscheidungen stützen — aus allen Rechtsgebieten, nicht nur aus dem gewählten. Ein Mietfall, der keinen einzigen Paragrafen nennt, erhielt so über die Normen der OGH-Entscheidungen § 1096 und § 1097 ABGB, § 3 und § 33 MRG und § 9 KSchG im Wortlaut. Zwei Eigenheiten der Schnittstelle mussten dabei abgefangen werden: Die Suche nach „EStG“ findet auch Verordnungen „gemäß § 108 EStG“, und die Frage nach § 33 liefert auch § 33a — entschieden wird deshalb über das Feld der Abkürzung und den exakten Paragrafen.
Die Suche selbst: KI-Aufbereitung. Seit dem 30. September 2026 bestimmt nicht mehr das Programm allein, wonach gesucht wird. Die Volltextsuchen der Datenbanken verknüpfen alle Wörter einer Anfrage mit UND und kennen keine Synonyme; ein Sachverhalt in Alltagssprache trifft dort nichts — oder, schrittweise gekürzt, das Falsche. Gemessen an einem Arzthaftungsfall (Kontrastmittel-CT ohne schriftliche Aufklärung, Tod auf dem Heimweg): Die Kürzung endete bei „wurde in einem Krankenhaus“ und lieferte Asylentscheidungen des BVwG, deren Normen dann das Asylgesetz nachzogen. Heute geht der Sachverhalt — pseudonymisiert und nach der Prüfung vor dem Senden — in einem kurzen Vorlauf (höchstens 1.024 Marken) an das eingestellte Modell. Es antwortet in festen Zeilen: Rechtsgebiet, die zuständigen RIS-Sammlungen (bei Arzthaftung nur OGH und ordentliche Gerichte — ohne diese Einschränkung lieferten die jüngsten Entscheidungen aller Sammlungen Asylsachen des BVwG), drei bis fünf RIS-Anfragen in den Worten der Rechtsprechung (eng zuerst), die einschlägigen österreichischen Normen, bei deutschen Quellen deren Anfragen und Normen, und für Findok und EUR-Lex nur dann Anfragen, wenn Steuer- bzw. Unionsrecht berührt ist — sonst werden diese Quellen nicht gefragt. Jede Quelle arbeitet die Anfragen der Reihe nach ab, jede ganz; die Normen der KI stehen in der Gesetzessuche vor denen der Entscheidungen. Derselbe Fall liefert so die OGH-Rechtssätze zur ärztlichen Aufklärungspflicht und §§ 1299, 1295, 1327 ABGB, § 5a KAKuG und § 51 ÄrzteG. Die Aufbereitung steht in Kapitel 1 jedes Reports; ohne Schlüssel oder Antwort sucht das Programm wie früher mit selbst gezogenen Begriffen.
EuGH und EGMR als eigene Quellen. Seit dem 2. Oktober 2026 fragt der Reporter die Urteile des Gerichtshofs der EU und des Gerichts der EU als eigene Quelle ab – derselbe offene Datendienst wie EUR-Lex, aber nur Rechtsprechung (CELEX-Sektor 6, Urteile), sobald die KI Unionsrecht berührt sieht. Bis dahin kamen EuGH-Urteile nur über EUR-Lex mit und teilten sich die Plätze mit den Rechtsakten. Dazu der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über HUDOC, die offene Datenbank des Gerichtshofs: Die KI bildet dafür eigene englische Anfragen, aber nur, wenn die EMRK berührt ist – faires Verfahren und Verfahrensdauer (Art 6), Privat- und Familienleben (Art 8), Meinungsfreiheit (Art 10), Diskriminierung (Art 14), Eigentum (Art 1 1. ZP). Nach den Nutzungsbedingungen des Gerichtshofs gehen nur Rechtssache, Beschwerdenummer, Datum, ECLI, Ergebnis und Link mit, gekennzeichnet mit © ECHR-CEDH – kein Urteilstext. Zitiert wird als „EGMR 5. 9. 2017, 61496/08, Bărbulescu/Rumänien“.
Gerichte und Filter automatisch, das Rechtsgebiet nur als Hinweis. Nachgemessen am RIS: Die Anfrage „Sorgfaltsmassstab Arzt“ ergibt im Bundesverwaltungsgericht 61 Treffer — „Arzt“ steht in fast jeder Asylentscheidung —, in der Justiz nur 3; nach Datum sortiert bleiben nur Asylsachen. Seither wählt die KI je Abfrage auch die zuständigen Gerichte für Deutschland (Bundesgerichte und Gerichtsbarkeit) und den Bereich in EUR-Lex (Urteile oder Rechtsakte). Diese Wahl gilt nur für die eine Abfrage, die Einstellungen bleiben unberührt; ein Schalter (ki_filter) beschränkt sie auf die Schnittmenge mit den eingeschalteten Gerichten. Auch ein kurzes Stichwort im Recherche-Fenster wird aufbereitet, gesucht wird zuerst mit den Worten des Nutzers. Die eingestellten Rechtsgebiete — seither mehrere zugleich wählbar — erfährt die KI nur als Hinweis („maßgeblich ist allein der Sachverhalt“); für die Bewertung selbst gehen die eigenen Regeln und Unterlagen aller gewählten Gebiete mit, ersetzen kann das Grundregelwerk nur ein einzeln gewähltes.
Kein stilles Nichts. Liefert die Aufbereitung nichts oder die Recherche keine einzige Fundstelle, prüft das Programm intern, warum, und meldet es in einem Fenster im Vordergrund. Die Prüfung nennt den Grund der KI (ausgeschaltet, kein Schlüssel, gescheiterte Anfrage mit der Meldung des Anbieters, leere Antwort, „kein Sachverhalt“ oder falsche Form), die Verbindungsfehler jeder Quelle, das Ergebnis einer Probeabfrage ans RIS (erreichbar oder nicht — so trennt sie „Server gestört“ von „Suchbegriff findet nichts“), aktive Filter, die gefragten Gerichte und Auffälligkeiten des Suchbegriffs (Umlaut-Ersatz, zu viele Wörter). Darunter steht, was hilft; alles zusammen geht auch ins Protokoll. Anlass war ein kurzes Stichwort („ärztliche Aufklärungspflicht“), auf das die KI mit „kein Sachverhalt“ antwortete; seither verlangt die Anweisung bei weniger als fünf Wörtern ausdrücklich die Aufbereitung des Stichworts — dieselbe Suche liefert 37 Fundstellen.
Verlässlichkeit in fünf Schritten (seit 30. September 2026). (1) Relevanzprüfung: Vor der Bewertung legt das Programm der KI den Sachverhalt und alle Fundstellen (Gericht, Zahl, Normen, Anfang des Rechtssatzes) vor; sie nennt die einschlägigen, der Rest fällt weg – samt seinen Normen, die sonst die Gesetzessuche fälschlich füttern würden. Kapitel 1 des Reports nennt, was verworfen wurde. Das RIS selbst kennt keine Reihung nach Treffern, nur nach Datum – dieser Schritt schließt die Lücke. (2) Zitatprüfung: Nach der Antwort gleicht das Programm jede Geschäftszahl (OGH, VwGH, BVwG, BFG, BGH, EuGH), jede Rechtssatznummer und jeden Paragrafen gegen die gelieferten Fundstellen und den eigenen Text ab. Eine nicht belegte Entscheidung wird sofort gemeldet; Normen aus dem Wissen der KI werden zur Prüfung ausgewiesen – in der Auskunft und im Archiv. (3) Landesrecht: Erkennt die KI ein Bundesland, fragt das Programm das konsolidierte Landesrecht des RIS in der geltenden Fassung und stellt den Wortlaut neben das Bundesrecht, gekennzeichnet etwa als „Landesrecht Wien“. (4) Rechtssatznummern: OGH-Rechtssätze stehen als RS-Nummer mit der jüngsten Entscheidung statt als Kolonne von Geschäftszahlen. (5) Wiederholung: Ein Zeitüberlauf oder Serverfehler wird nach 1,5 Sekunden einmal nachgefasst. Dazu kommen der Wächter im Archiv (eine abgelegte Recherche erneut stellen und nur Entscheidungen seit der Abfrage melden), Aktenzeichen und Volltextsuche, eine Verbrauchsübersicht je Monat und Modell sowie die Rückfrage, wenn eine frühere Bewertung markiert ist.
Zitierweise und Fußnoten (seit 1. Oktober 2026). Zitiert wird nach den AZR (Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache), für alle Fundstellen: keine Abkürzungspunkte (§ 1295 Abs 1 ABGB, Art 7 B-VG), Entscheidungen als Gericht, Datum und Geschäftszahl, der EuGH mit ECLI und Rn, mehrere Zitate mit Strichpunkt getrennt. Im Text steht nur die Fußnotennummer – bei der Aussage, die das Zitat trägt, nach dem Satzzeichen –, das vollständige Zitat in der Fußnote. In Word legt das Programm daraus echte Fußnoten an; andere Programme bekommen hochgestellte Ziffern mit der Liste darunter. Im Report trägt jede Entscheidung eine fertige Zeile „Zitat (AZR)“.
Websuche der KI und Plausibilitätsprüfung (seit 1. Oktober 2026). Die Websuche ist ab Werk ausgeschaltet und wird in der Einstellungsdatei zugeschaltet ([websuche] an = ja). Dann erhält die KI mit Claude als Anbieter bei jeder Bewertung das Werkzeug der Anthropic-Websuche (Grundversion, höchstens fünf Suchen) – beschränkt auf amtliche und verlässliche Rechtsquellen, die in der Einstellungsdatei als Liste stehen. Sie sucht selbständig nach dem, was die Fundstellen nicht abdecken; die Suchanfragen enthalten nur Rechtsbegriffe und Normen, nie Namen oder Platzhalter. Webquellen stehen in der Fußnote nach den AZR mit Adresse. Danach prüft das Programm – ohne weitere KI-Kosten – jede Webquelle: (1) amtliche, zugelassene Domain, (2) wirklich unter den Suchtreffern oder erfunden, (3) erreichbar, (4) der von der KI belegte Wortlaut steht auf der Seite, (5) die zitierte Geschäftszahl steht auf der Seite. Eine auf der Seite bestätigte Geschäftszahl gilt in der Zitatprüfung als belegt. Auffälliges meldet das Programm sofort; Suchanfragen, Treffer und der Bewertung je Quelle stehen in der Auskunft und im Archiv. Lehnt der Anbieter das Werkzeug ab, entsteht die Bewertung automatisch ohne Websuche. Die Grenzen: gefunden werden nur frei zugängliche amtliche Seiten – Kommentare und Fachzeitschriften hinter Bezahlschranken nicht –, viele davon fragt der Reporter ohnehin schon über deren Schnittstellen ab, und jede Suche kostet auch ohne brauchbaren Treffer.
Deutsche Quellen und Rechtsordnung. Seit dem 29. September 2026 fragt der IUCOM Reporter auf Wunsch auch deutsche Quellen: das Rechtsinformationsportal des Bundes (Rechtsprechung der Bundesgerichte und Bundesgesetze), Open Legal Data (Entscheidungen auch der Landes- und Instanzgerichte), GovData (offene Verwaltungsdaten) und gesetze-im-internet.de, die amtliche Sammlung des Bundesministeriums der Justiz, für den Wortlaut deutscher Normen. Jede Fundstelle trägt ihr Land (AT, DE, EU) — im Archiv als Flagge, im Auftrag als Eigenschaft land. Nach den gewählten Ländern bekommt das Modell eine verbindliche Rechtsordnung: nur österreichisches, nur deutsches oder nur Unionsrecht; bei einer Mischung die Kombination, getrennt dargestellt und mit den wesentlichen Unterschieden. Eine Fundstelle gilt nur in ihrer eigenen Rechtsordnung; eine fremde wird nur rechtsvergleichend und ausdrücklich gekennzeichnet herangezogen.
10.4Übergeben: Elemente statt Fließtext
Die ausgewählten Fundstellen gehen nicht als Fließtext hinaus, sondern als ausgezeichnete Elemente: Gericht, Geschäftszahl, Datum, Art, Normen und Verweis stehen als Eigenschaften, der Rechtssatz im Wortlaut dazwischen. Der Unterschied ist kein ästhetischer. Was in einer Zeile als „Ro 2020/13/0002 vom 15.03.2021“ steht, muss das Modell erst als Geschäftszahl erkennen; was in einer Eigenschaft gz steht, ist die Geschäftszahl. Beim Zitieren entscheidet genau das darüber, ob eine Zahl verrutscht.
Der Nachweis: das Archiv. Jede Abfrage hinterlässt genau eine Datei im geschützten Ablageordner (nur für das eigene Windows-Konto lesbar): den Rohtext des Reports. Er enthält die Abfrage, die farbige Statistik je Quelle, alle Fundstellen im Wortlaut mit der Flagge ihres Landes, den Block, der wörtlich an das Modell ging, die Antwort des Modells und das Protokoll der KI-Abfrage — Anbieter und Modell, Marken, Dauer, Abbruchgrund und die Anfrage im Wortlaut, mit Platzhaltern statt Personendaten; wurde pseudonymisiert, folgt die Ersatztabelle. Word, PDF und HTML entstehen daraus erst beim Öffnen, in einem Ansichtsordner, der wieder geleert wird. So gibt es keine zweite Fassung, die veralten könnte, und die HTML-Ansicht läuft ohne Word und ohne Netz. Ein Report lässt sich umbenennen; die Liste ist nach Tagen gegliedert und nach Zeitraum filterbar. Das Inhaltsverzeichnis nennt bei jeder Fundstelle die Norm („§ 3 AsylG 2005 – Asylgesetz 2005“) bzw. bei Entscheidungen Gericht, Geschäftszahl und Gesetze im Kurztext („BVwG L509 2169518-1 – AsylG 2005 §§ 3, 8, 10, 57“) – gebildet beim Öffnen, also auch für ältere Reports. Die HTML-Ansicht des gewählten Eintrags wird im Hintergrund vorbereitet und öffnet sofort; Word und PDF entstehen auf Knopfdruck in einer unsichtbaren Word-Sitzung (42 Seiten: Word rund 9 s, PDF rund 7 s mehr).
10.5Lernen aus der Korrektur
Der letzte Baustein arbeitet in die andere Richtung. Wird ein Ergebnis von Hand nachgebessert, vergleicht das Programm auf Wunsch Entwurf und Endfassung und schlägt daraus eine Regel vor — nicht stillschweigend, sondern als Vorschlag, den der Anwender annimmt, ändert oder verwirft. Damit wandert eine Gepflogenheit, die bisher nur im Kopf stand, in das Regelwerk, das bei jedem künftigen Auftrag vorn steht.
Lernen, geführt. Seit dem 2. Oktober 2026 läuft das Lernen nicht mehr still im Hintergrund, sondern in einem Assistenten mit vier Schritten. Vergleichen: Entwurf der KI und Ihre Fassung stehen nebeneinander, darunter jede Änderung als „alt → neu“ – der Entwurf kommt aus der letzten Antwort, auch nach einem Neustart, oder aus einer früheren gesicherten Antwort. Regeln wählen: Die KI schlägt bis zu zwei allgemeine Regeln vor, jede mit Haken und änderbar; eine eigene Regel lässt sich ergänzen. Geltung: für alle Bewertungen oder nur für das Rechtsgebiet. Übernehmen: Der Assistent zeigt, was ins Regelwerk kommt, und warnt, wenn eine Regel schon dort steht; erst „Übernehmen“ schreibt. Aufrufen lässt er sich mit dem Kürzel, dem Lernen-Knopf der Leiste oder „Lernen …“ auf der Regel-Seite.
10.6Was es gegenüber „ohne“ bringt
| Baustein | Ohne ihn | Mit ihm (gemessen) |
|---|---|---|
| Zerlegung an Absatzgrenzen, mit Überschrift und Überlappung | 1.997 Schnipsel, keine Überschrift, Zusammenhänge zerrissen | 76 Stücke, jedes mit seiner Überschrift |
| Überschrift im Auszug | das Modell liest einen Absatz ohne zu wissen, wovon er handelt | der Abschnitt ist benannt; eine Fundstelle mehr getroffen |
| Wortsuche (BM25) | Reihenfolge nach Zufall oder Dateidatum | wörtliche Fragen: 3 von 3 |
| Sinnsuche (örtlich, hybrid) | umschriebene Fragen: 1 von 5 | umschriebene Fragen: 3 von 5, ohne Mehrausstoss bei fremden Fragen |
| Auswahl mit Normbezug und Zwillingsdämpfung (IUCOM) | fünf Fundstellen zum selben Rechtssatz | verschiedene Argumente im selben Zeichenbudget |
| KI-Aufbereitung der Suche (IUCOM) | Sachverhalt in Alltagssprache trifft Asylentscheidungen | Anfragen in der Sprache der Rechtsprechung; OGH zu § 1299 ABGB statt AsylG |
| Volltextindex statt Volltextsuche (EUR-Lex) | 120 s Laufzeit, keine Fundstelle | 0,3 s, Gesamtabfrage 6,4 s statt 126 s |
| Ausgezeichnete Übergabe | das Modell liest Merkmale aus einer Zeile heraus | jedes Merkmal steht an seiner Stelle |
| Gesetzestexte aus den Normen der Entscheidungen (Bundesrecht) | Mietfall ohne Paragraf: keine Norm im Auftrag | § 1096, 1097 ABGB, § 3, 33 MRG, § 9 KSchG im Wortlaut |
| Lernen aus der Korrektur | dieselbe Nachbesserung bei jedem Auftrag | die Gepflogenheit steht künftig im Regelwerk |
Der Aufwand dafür ist gering und fällt nicht beim Anwender an: Die Vektoren aller Stücke entstehen einmal beim Einlesen (76 Stücke in rund 1,5 Sekunden) und liegen danach als Datei neben den Unterlagen; je Frage kommt eine einzige Rechnung von wenigen Millisekunden hinzu. Der Rechendienst belegt im Betrieb rund 190 bis 220 MB Arbeitsspeicher und startet in etwa einer halben Sekunde.
10.7Das Sinnmodell: Herkunft und Arbeitsweise
Was es ist. Die Sinnsuche aus Abschnitt 10.2 rechnet mit multilingual-e5-small, einem Einbettungsmodell (text embedding model) von Microsoft Research. Es schreibt keinen Text und beantwortet keine Frage. Es macht aus einem Text eine Reihe von 384 Zahlen — einen Vektor. Texte, die Ähnliches meinen, bekommen ähnliche Vektoren, auch wenn sie kein Wort gemeinsam haben. Genau das fehlt der Wortsuche: Sie findet „Mietzinsminderung“, aber nicht „weniger Miete zahlen, weil die Heizung ausfällt“.
Herkunft. Gebaut ist das Modell als kleiner Transformer nach Art von BERT: 12 Schichten, 12 Aufmerksamkeitsköpfe, 384 Zahlen Breite, rund 118 Millionen Gewichte. Der größte Teil davon steckt im Wortschatz von rund 250.000 Wortstücken für etwa hundert Sprachen, den es von XLM-RoBERTa übernimmt; Deutsch und Englisch sind darin gut vertreten. Ausgangspunkt war Microsofts Multilingual-MiniLM. Trainiert wurde in zwei Stufen: zuerst „kontrastiv“ auf rund einer Milliarde mehrsprachiger Textpaare aus dem Netz — etwa Überschrift und Absatz, Frage und Antwort —, wobei zusammengehörige Paare einander näherrücken und fremde auseinander; danach auf von Hand bewerteten Datensätzen für Suche und Ähnlichkeit. Beschrieben ist das in Wang u. a., Text Embeddings by Weakly-Supervised Contrastive Pre-training (2022) und Multilingual E5 Text Embeddings: A Technical Report (2024). Das Modell steht unter der MIT-Lizenz; die Namensnennung steht in den Drittanbieter-Lizenzen des Programms.
Die mitgelieferte Fassung: ONNX, 8 Bit. Mitgeliefert wird nicht das Trainingsformat, sondern eine Fassung im offenen Austauschformat ONNX (Open Neural Network Exchange) — ein herstellerunabhängiges Format, in dem ein fertig trainiertes Netz als Rechenplan mit seinen Gewichten liegt. Sie stammt aus der Sammlung „Xenova“ bei Hugging Face und ist quantisiert: Die Gewichte sind statt mit 32 mit 8 Bit gespeichert. Die Datei model.onnx wird dadurch etwa ein Viertel so groß (rund 113 MB) und die Rechnung schneller; an der Reihenfolge der Treffer ändert das für diesen Zweck wenig. Ausgeführt wird das Modell mit ONNX Runtime von Microsoft (MIT-Lizenz), ausschließlich auf dem Prozessor und mit höchstens vier Kernen (die Hälfte der vorhandenen); eine Grafikkarte wird nicht gebraucht.
Wie aus einem Text ein Vektor wird.
- Kennzeichnen. Vor den Text kommt „query: “ für eine Frage oder „passage: “ für ein Stück der Unterlagen. So hat das Modell gelernt, Frage und Fundstelle zu unterscheiden; ohne diese Kennzeichen wäre es messbar schlechter.
- Zerlegen in Wortstücke. Der Text wird in die Wortstücke zerlegt, die das Modell kennt (SentencePiece-Unigram, wie bei XLM-RoBERTa); ein langes Wort wie „Mietzinsminderung“ zerfällt in mehrere Stücke. Unter allen möglichen Zerlegungen wird die mit der besten Gesamtbewertung gewählt. Der Zerleger ist im Dienst selbst programmiert; seine Wortliste
woerter.bin(250.002 Einträge, 3,7 MB) wird einmal aus der Wortschatzdatei des Modells gewonnen. Ein Stück wird nach 256 Wortstücken gekürzt. - Rechnen. Das Modell liefert für jedes Wortstück 384 Zahlen, die den Zusammenhang des ganzen Stücks einbeziehen — „Bank“ neben „Kredit“ wird anders gerechnet als neben „Park“.
- Mitteln und normieren. Die Zahlen aller Wortstücke werden gemittelt und auf die Länge eins gebracht. Der Vergleich zweier Texte ist dann ein einfaches Skalarprodukt, die Kosinusähnlichkeit: je näher an eins, desto näher der Sinn.
Wie es eingebunden ist. Der Rechendienst semantik.exe liegt im Unterordner Semantik des Programms und läuft als eigener Prozess; der Reporter spricht mit ihm über die Standardein- und -ausgabe, eine Zeile je Auftrag. Die Vektoren aller Stücke der eigenen Unterlagen entstehen einmal beim Einlesen und liegen danach in einer Datei neben den Unterlagen — mit einer Prüfsumme je Stück, damit nur Geändertes neu gerechnet wird. Je Anfrage kommt eine einzige Rechnung für die Frage hinzu. Die Rangfolge mischt 60 % Wortsuche (BM25) und 40 % Sinn, beide vorher auf dieselbe Skala gebracht; berücksichtigt wird, was mindestens 55 % des besten Werts erreicht. Fehlt der Dienst oder startet er nicht, arbeitet der Reporter wie zuvor allein mit der Wortsuche — nichts hängt davon ab.
Was es kostet und was es nicht tut. Gemessen: rund 8 ms je Stück, 25 ms bei voller Länge; der Dienst startet in 0,4 bis 0,55 Sekunden und belegt 187 bis 218 MB Arbeitsspeicher. Er braucht kein Netz, lädt nichts nach und sendet nichts — die Vektoren verlassen den Rechner nie; hinaus geht nur, was die Auswahl als Auszug in die Anfrage stellt. Die Grenzen sind die eines kleinen Modells: Fachsprache kennt es nur so weit, wie sie in seinen Trainingsdaten vorkam, und reine Normzitate oder sehr kurze Fragen trifft die Wortsuche besser. Deshalb ist die Sinnsuche eine Ergänzung der Wortsuche und kein Ersatz — gemessen umschriebene Fragen 1 von 5 ohne, 3 von 5 mit ihr, wörtliche Fragen unverändert 3 von 3.
10.8Pseudonymisieren und Prüfung vor dem Senden
Bevor ein Auftrag den Rechner verlässt, ersetzt der Reporter personenbezogene Angaben durch Platzhalter wie [PERSON_1] oder [FIRMA_2]. Erkannt werden 18 Arten: Namen und Titel, Firmen, Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IBAN, Konto- und Kartennummern, Sozialversicherungs-, Ausweis- und Steuernummern, Kfz-Kennzeichen, IP-Adressen, Geburtsdaten, Patienten- bzw. Aktenzeichen sowie Firmenbuch- und UID-Nummern. Dieselbe Person bekommt im ganzen Text denselben Platzhalter — der Zusammenhang bleibt verständlich, nur die Identität fällt weg. Auch die Suchbegriffe für die Online-Quellen werden erst aus dem schon ersetzten Text gebildet.
Namen aus dem Zusammenhang (seit 2. Oktober 2026). Feste Regeln fassen, was eine erkennbare Form hat — Kennnummern, Anschriften, Namen nach Anrede oder Rolle. Einen allein genannten Vornamen oder einen ausländischen Namen ohne Anrede erkennen sie nicht. Deshalb läuft als primärer Lauf ein lokales Namensmodell (xlm-roberta-base-ner-hrl, Lizenz AFL-3.0, auf 8 Bit verkleinert, 278 MB) im selben Rechendienst wie die Sinnsuche: es erkennt Personen und Firmen aus dem Zusammenhang, in Deutsch, Englisch und acht weiteren Sprachen, ohne Netz und ohne dass Text den Rechner verlässt. Sichere Personen werden ersetzt, unsichere Funde und Firmen erscheinen in der Prüfung vor dem Senden gelb zum Bestätigen; Gerichte und Behörden sowie medizinische Eigennamen („Morbus Crohn“, „Bosniak“) bleiben stehen. Fehlt das Modell, springt als Rückfallebene ein Abgleich mit dem Windows-Wörterbuch ein: großgeschriebene Wörter, die weder das deutsche noch das englische Wörterbuch kennt, gelten als Verdacht. Dazu kommen zwei gemerkte Listen — „immer anonymisieren“ und „nie anonymisieren“ —, die bei jedem Lauf gelten. In der Prüfung steht seit 3. Oktober 2026 jede Angabe in einer Tabelle – mit Platzhalter, Art und Herkunft; Haken weg setzt das Original wieder ein, Unsicheres steht gelb oben, und was gelb und ohne Haken gesendet wird, gilt künftig als unbedenklich (dritte Liste). Außerdem zählen IBAN und Kartennummern nur mit stimmender Prüfziffer, Anrede oder Rolle macht einen unsicheren Namen sicher, und Kanzlei- und Partnerschaftsnamen werden als Firma ersetzt.
Prüfung vor dem Senden. Wurde etwas ersetzt oder besteht ein Verdacht, zeigt der Reporter die Fassung, die hinausgehen soll, in einer eigenen Word-Instanz — getrennt von der laufenden, in der gerade gearbeitet wird —, jeden Ersatz rot hervorgehoben. Erst nach Ihrer Bestätigung geht der Auftrag hinaus; was die Erkennung übersehen hat, lässt sich dort noch von Hand ersetzen. Ohne Word übernimmt ein eingebautes Fenster diese Aufgabe.
Rückführung. Die Antwort des Modells enthält die Platzhalter. Auf Wunsch setzt der Reporter die echten Angaben örtlich wieder ein und zeigt das Ergebnis wieder in einer eigenen Word-Instanz, jede zurückgeführte Angabe grün: Echtdaten einsetzen gibt die Antwort im Klartext weiter, Platzhalter belassen lässt sie pseudonymisiert. Die Zuordnung Platzhalter → Klartext verlässt den Rechner nie; sie steht als Ersatztabelle im Archiv, im geschützten Ordner (Abschnitt 11.8). Auch das Lernen aus der Korrektur (siehe dort) arbeitet mit dem ersetzten Text.
Wort- und Sinnprüfung. Immer gilt als letzte Regel des Auftrags ein Plausibilitätstest: Die KI prüft vor der Ausgabe jedes Wort – gibt es das Wort, ist es richtig geschrieben, ist es der richtige Fachbegriff. Ebenso prüft sie den übergebenen Text: Diktier- und Tippfehler deutet sie, wo das eindeutig ist; mehrdeutige Stellen übernimmt sie neutral und meldet sie gesondert als „Unklar im Text“. Auf Wunsch (Optionen, ab Werk aus) prüft das Programm danach eigens – noch vor der Rückführung, also nur am Platzhaltertext. Zuerst setzt es feste Schreibweisen durch („Rechtssprechung“ wird zu „Rechtsprechung“). Dann sortiert es vor: Was die Rechtschreibprüfung von Windows kennt, was in den mitgeschickten Texten steht (Sachverhalt, Fundstellen, Gesetzestexte, Regelwerk und Unterlagen) und was die gelernte Fachwortliste enthält, gilt als bekannt. Den kleinen Rest und den Text selbst prüft die KI in einem kurzen Zusatzaufruf auf zwei Fehlerarten: erfundene oder falsch geschriebene Wörter (Wortschöpfungen, die es in der Rechtssprache nicht gibt) und richtige Wörter am falschen Platz („Berufung“ gegen ein Erkenntnis des BFG statt „Revision“). Bestätigte Wörter nimmt das Programm dauerhaft in die Fachwortliste auf; als falsch erkannte ersetzt es und merkt sich die richtige Form, sodass es sie beim nächsten Mal sofort und ohne KI korrigiert. Eine Korrektur der KI gilt nur, wenn die korrigierte Form selbst bekannt ist – sonst meldet das Programm das Wort als „bitte prüfen“. Inhalt, Zahlen und Bewertung fasst die Prüfung nicht an; der Zusatzaufruf steht im Kostenbuch. Eine fertige offene Fachwortliste gibt es für das Deutsche nicht – die Liste entsteht deshalb aus der Arbeit selbst, ohne Handarbeit.
Auslegung, Rang der Quellen und Umfang. Jede Bewertung trägt seit dem 2. Oktober 2026 eine eigene Regel zur Auslegung: die Rangordnung der Quellen – Verfassung, Unionsrecht und EMRK, Gesetz, Höchstgerichte (VfGH, VwGH, OGH, EuGH, EGMR; in Deutschland BVerfG und die obersten Bundesgerichte), Instanzgerichte, Verwaltungsauffassung (nicht bindend), Lehre und Gesetzesmaterialien als Auslegungshilfe – und die Methode nach §§ 6 und 7 ABGB: Wortsinn im Zusammenhang, Absicht des Gesetzgebers, Zweck; Analogie und allgemeine Rechtsgrundsätze nur bei einer planwidrigen Lücke. Dafür fragt der Reporter seither auch die Gesetzesmaterialien des Parlaments (Regierungsvorlagen mit Erläuterungen, Ausschussberichte) und die rechtswissenschaftliche Literatur über OpenAlex, Crossref und DOAJ – beides als Auslegungshilfe, zitiert nur, wenn es unter den Fundstellen steht. Den Umfang wählen Sie in den Optionen: kurz, mittel oder ausführlich.
Grenzen. Die Erkennung arbeitet mit Mustern und Namenslisten. Ungewöhnliche Schreibweisen, Namen, die zugleich gewöhnliche Wörter sind, oder Angaben, die erst im Zusammenhang eine Person bestimmbar machen, können durchrutschen — deshalb die Prüfung vor dem Senden. Sie ersetzt nicht die Sorgfalt, keine unnötigen personenbezogenen Angaben in den Auftrag zu schreiben.
Keine Garantie, und eine eigene Frage: die Verschwiegenheit. Ob eine pseudonymisierte Anfrage noch personenbezogen ist, hängt nach Erwägungsgrund 26 DSGVO von den Mitteln ab, mit denen eine Person bestimmbar bleibt — das ist für den Einzelfall nicht gesichert. Davon zu trennen ist die berufsrechtliche Verschwiegenheit: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nach § 80 WTBG 2017, Rechtsanwälte nach § 9 RAO. Sie gilt unabhängig vom Datenschutz, auch für Angaben ohne Personenbezug. Ob ein Mandatsgeheimnis – auch pseudonymisiert – an einen KI-Anbieter gehen darf, beantwortet die Pseudonymisierung nicht; sie verringert das Risiko, ersetzt aber weder die Prüfung im Einzelfall noch die vertragliche Absicherung des Anbieters und im Zweifel die Zustimmung des Mandanten. Ausschließen lässt sich die Weitergabe nur mit einem lokalen Modell.
11Umgebung, Voraussetzungen und Installation vor Ort
Dieser Abschnitt gilt für den IUCOM Reporter und beschreibt, was ein Rechner mitbringen muss, damit der Betrieb reibungslos ist, und was bei der Einrichtung vor Ort zu tun ist.
11.1Der Rechner
| Gegenstand | Mindestens | Empfohlen |
|---|---|---|
| Betriebssystem | Windows 10 oder 11, 64 Bit | Windows 11, aktueller Stand |
| .NET Framework | 4.7.2 (in Windows 10/11 enthalten) | 4.8 oder neuer |
| Arbeitsspeicher | 8 GB | 16 GB |
| Prozessor | vier Kerne | acht Kerne; keine Grafikkarte nötig |
| Plattenplatz | 200 MB (154 MB Installation) | 1 GB für Unterlagen und Berichte |
| Bildschirm | 1280 × 800 | 1920 × 1080 oder größer |
| Textverarbeitung | Microsoft Word (für Sachverhalt und Übernahme) | Word 2016 oder neuer |
Die Sinnsuche ist der einzige Teil mit nennenswertem Bedarf: rund 190 bis 220 MB Arbeitsspeicher, solange sie läuft, und für ein volles Stück von 256 Wortteilen etwa 25 Millisekunden Rechenzeit. Sie lässt sich bei der Installation abwählen; das Programm arbeitet dann wie zuvor mit der Wortsuche allein.
11.2Ein Rechner, auf dem alles zügig läuft
Die Tabelle oben nennt das Notwendige. Wer fragt, worauf die Software am besten läuft, bekommt hier eine andere Antwort, als er vermutlich erwartet: Nicht die große Maschine hilft, sondern die schnelle Einzelbahn. Alles, was der Anwender als Warten empfindet, hängt an drei Dingen — der Antwortzeit des Anbieters (daran ändert kein Rechner etwas), der Geschwindigkeit eines einzelnen Prozessorkerns und der Platte.
| Bestandteil | Vorschlag | Warum gerade das |
|---|---|---|
| Prozessor | acht bis zwölf Kerne mit hoher Einzelkernleistung (etwa Intel Core i7/i9 der aktuellen Reihen oder AMD Ryzen 7/9), Grundtakt ab 3 GHz | Die Oberfläche, die Zerlegung und die Wortsuche laufen der Reihe nach; sie werden vom schnellen Kern schneller, nicht von vielen. Das Sprachmodell nutzt bis zu vier Kerne. |
| Arbeitsspeicher | 32 GB | 16 GB genügen; 32 GB lassen Word, Browser, PACS-Betrachter und den Rechendienst nebeneinander stehen, ohne dass Windows auf die Platte auslagert. |
| Platte | NVMe-SSD, 512 GB oder mehr; Unterlagen und Programm auf derselben SSD | Der größte einzelne Zeitfresser beim ersten Einlesen ist das Lesen der Dokumente. Auf einer drehenden Platte dauert dasselbe Einlesen ein Vielfaches. |
| Grafikkarte | keine besondere — die eingebaute genügt | Das Sprachmodell der Sinnsuche ist bewusst so klein gewählt, dass es auf dem Hauptprozessor läuft. Eine Grafikkarte beschleunigt hier nichts, was spürbar wäre. |
| Bildschirm | 27 Zoll, 2560 × 1440 oder 4K – bei jeder Windows-Skalierung scharf (GDI-Skalierung) | Dashboard und Textfenster stehen nebeneinander; das erspart das ständige Wechseln. |
| Netz | kabelgebunden, 100 Mbit genügen; geringe Latenz ist wichtiger als hohe Bandbreite | Übertragen werden Textmengen im Kilobytebereich. Was zählt, ist die Laufzeit zum Anbieter, nicht der Durchsatz. |
| Betriebssystem | Windows 11 64 Bit mit .NET 4.8, Energieplan Höchstleistung | Im Sparplan taktet der Prozessor herunter; gerade die kurzen Rechnungen der Sinnsuche treffen das. |
| Virenwächter | Installationsordner als Ausnahme eintragen | Sonst wird der Rechendienst bei jedem Start geprüft — das kostet mehr Zeit als das Rechnen selbst. |
Was diese Ausstattung nicht leistet, sei ebenso deutlich gesagt: Die Antwort des Sprachmodells entsteht beim Anbieter. Ein schnellerer Arbeitsplatz verkürzt die Vorbereitung von Sekundenbruchteilen auf weniger Sekundenbruchteile; die Wartezeit auf die Bewertung bleibt, wie sie ist. Wer die Gesamtzeit spürbar drücken will, wählt ein schnelleres Modell beim Anbieter — nicht einen größeren Rechner.
11.3Das Netz
Benötigt wird eine ausgehende Verbindung über HTTPS (Port 443) zum gewählten KI-Anbieter; beim IUCOM Reporter zusätzlich zu den amtlichen Quellen (ris.bka.gv.at, data.bka.gv.at, findok.bmf.gv.at, eur-lex.europa.eu; bei zugeschalteten deutschen Quellen testphase.rechtsinformationen.bund.de, de.openlegaldata.io, www.govdata.de und www.gesetze-im-internet.de). Eingehende Verbindungen werden nicht gebraucht, Ports müssen nicht geöffnet werden. Arbeitet das Haus mit einem Vermittlungsrechner, wird dieser im Reiter Proxy / Netzwerk eingetragen; er gilt für die Anfrage an das Modell ebenso wie für alle Online-Quellen. Benutzername und Kennwort werden — wie die API-Schlüssel — mit dem Windows-Datenschutz (DPAPI) verschlüsselt abgelegt, lesbar nur für denselben Windows-Benutzer auf diesem Rechner. Ohne Netz bleiben Zerlegung, Suche und Sinnsuche voll arbeitsfähig — nur die Anfrage an das Modell und die Recherche gehen dann nicht.
11.4Was den Rechner verlässt — und was nicht
Der Ordnung halber, weil beides oft verwechselt wird:
- Es verlässt den Rechner: der Auftrag an das Sprachmodell. Er enthält das Regelwerk, die ausgewählten Auszüge Ihrer Unterlagen, bei kleiner Sammlung die Sammlung vollständig, beim IUCOM Reporter die gefundenen Fundstellen — und Ihren Text, dabei personenbezogene Angaben nur als Platzhalter (siehe „Pseudonymisieren und Prüfung vor dem Senden“). Beim IUCOM Reporter geht derselbe pseudonymisierte Text vorab ein zweites Mal hinaus, kurz und an denselben Anbieter: zur Aufbereitung der Recherche. Das geht an den Anbieter, dessen Schlüssel eingetragen ist, und an keinen anderen.
- Es verlässt den Rechner nicht: die Sammlung als Ganzes, der Suchindex, die Vektoren der Sinnsuche, Ihre Regeln, Ihre Korrekturen, Ihr Zugangsschlüssel. Die Zerlegung, die Gewichtung, die Sinnsuche und die Auswahl rechnen örtlich. Bei der Freischaltung gehen nur Verwaltungsangaben hinaus: Ihre E-Mail-Adresse, ein Anforderungscode aus einer Einwegfunktion über eine Gerätekennung, die Sprache, der Windows-Rechnername und die kleine Anforderungsdatei.
11.5Die Installation
Ausgeliefert wird eine Datei je Produkt (Setup_RAD_Reporter.exe, Setup_IUCOM_Reporter.exe, rund 300 MB). Sie bringt alles mit, was gebraucht wird: das Programm, den Rechendienst samt Sprachmodell, die Laufzeitdateien von Microsoft und die Lizenztexte. Es wird nichts nachgeladen und nichts am System verändert — keine Einträge in der Registrierung, keine Pfadvariablen, keine Fremdinstallation. Alles liegt im gewählten Ordner.
- Zielordner. Vorgeschlagen wird
C:\RAD ReporterbeziehungsweiseC:\IUCOM Reporter— bewusst nicht unter „Programme“: das Programm legt dort auch seine Unterlagen und die Anforderungsdatei ab und braucht dafür Schreibrecht. - Sinnsuche. Ein Haken entscheidet, ob Rechendienst und Sprachmodell mitinstalliert werden (rund 130 MB).
- Lizenz. Der Wortlaut lässt sich im Fenster lesen; die Zustimmung wird mit Datum im Zielordner vermerkt.
- Warmlauf. Nach dem Kopieren wird die Wortliste des Modells in eine kompakte Form gebracht und einmal durchgerechnet — damit der erste Bewertung nicht der langsamste ist.
- Verknüpfungen. Startmenü und Schreibtisch nach Wunsch; im Zielordner liegt eine Datei
Entfernen.bat, die das Programm wieder abräumt und dabei Unterlagen und Freischaltung stehen lässt.
Rechte: Ein gewöhnliches Benutzerkonto genügt, solange der Zielordner beschreibbar ist. Verwalterrechte werden nur verlangt, wenn in einen geschützten Ordner installiert werden soll — was nicht empfohlen wird. Virenwächter, die unbekannte Programme in der Ausführung verzögern, sollten den Zielordner kennen; der Rechendienst startet sonst bei jedem Programmstart mit Verzögerung.
11.6Freischaltung vor Ort
Beim ersten Start wird der Rechner freigeschaltet. Das Programm zeigt einen Anforderungscode und legt eine Anforderungsdatei im Unterordner Freischaltung des Installationsordners ab — dort ist sie wiederzufinden, ohne im Zwischenablageordner des Systems zu suchen. Die Datei enthält nur diesen Code, keine Inhalte. Sie geht an den Lizenzgeber; zurück kommt ein Schlüssel, der nur auf diesem Rechner gilt. Zum Eintragen genügt es, die ganze Antwort-E-Mail einzufügen — auch ein vom Mailprogramm über mehrere Zeilen umbrochener Schlüssel wird erkannt; das Ablaufdatum stammt allein aus dem signierten Schlüssel. Ohne Netz steht der Weg über das Mailprogramm offen.
11.7Betrieb, Sicherung, Aktualisierung
- Unterlagen ändern. Neue Dateien in den Ordner legen und Neu einlesen drücken. Nur neue Stücke werden gerechnet; bereits bekannte kommen aus der Ablage.
- Sichern. Zu sichern sind der Ordner
Unterlagen, der OrdnerFreischaltungund die Einstellungsdatei. Der Rest lässt sich jederzeit neu installieren. - Aktualisieren. Eine neue Fassung wird über die bestehende installiert; Unterlagen, Regeln und Freischaltung bleiben unberührt.
- Mehrere Rechner. Jeder Rechner wird einzeln freigeschaltet. Die Unterlagen können auf einem Netzlaufwerk liegen, wenn alle Beteiligten darauf lesend zugreifen.
Sprache. Der IUCOM Reporter startet immer in der Sprache von Windows — Deutsch, sonst Englisch; umgeschaltet wird im Reiter Optionen für die laufende Sitzung. Die Bewertung verlangt er vom Modell ausdrücklich in dieser Sprache, auch wenn Regelwerk, Unterlagen oder Fundstellen in der anderen vorliegen; Zitate aus Rechtsquellen bleiben im Wortlaut. Jeder Eintrag im Archiv merkt sich seine Sprache: Word, PDF und HTML erscheinen immer in der Sprache, in der die Abfrage lief.
11.8Gesicherte Verzeichnisse
Wo Klartext liegt, darf nur das eigene Windows-Konto hinein. Das Programm kennt dafür drei Orte, und jeder ist auf dieselbe Weise geschützt: Zugriff haben nur das eigene Benutzerkonto, SYSTEM und die Administratoren; geerbte Rechte anderer Benutzer oder Gruppen werden entfernt.
- Der Programmordner — der beim Setup gewählte Ordner. Der Installer nimmt ihm die geerbten Rechte und lässt nur die drei genannten Zugriffe zu. Gehört der gewählte Ordner einem anderen Konto, wird dort nicht installiert. Hier liegen das Programm, die Einstellungen (die Schlüssel der KI-Anbieter und des Vermittlungsrechners darin zusätzlich mit dem Windows-Datenschutz DPAPI verschlüsselt), die eigenen Unterlagen und das Regelwerk.
- Die Ablage der Archiv-Einträge — der Unterordner
Recherche Reportsim Programmordner; ist dieser nicht beschreibbar, derselbe Ordner im Benutzerprofil (%APPDATA%\Iucomreporter). Weil ein Report mit der Ersatztabelle Klartext enthält, prüft das Programm diesen Ordner bei jeder Ablage: Hat außer den drei Genannten noch jemand Zugriff oder erbt der Ordner fremde Rechte, setzt es die Rechte auf genau diese drei zurück — sofern der Ordner dem eigenen Konto gehört. Darin liegt je Abfrage eine einzige Datei (.iucomreport). Word, PDF und HTML entstehen erst beim Öffnen im versteckten Unterordner.ansicht; er erbt dieselben Rechte und wird beim nächsten Öffnen des Report-Fensters geleert. - Die gesicherten KI-Antworten — im Programmordner unter
Antworten(frühere Fassungen: Benutzerprofil,%APPDATA%; der Bestand wird beim ersten Start einmal übernommen). Dort sichert das Programm jede Antwort der KI, bevor irgendetwas eingefügt wird: die letzte Antwort und eine Sammlung der letzten zwanzig. Der Ordner erbt den Schutz des Programmordners.
Wie der Schutz technisch wirkt. Geschützt wird mit den Zugriffsrechten des Dateisystems NTFS, der Zugriffssteuerungsliste (ACL) eines Ordners — demselben Mittel, mit dem Windows die Benutzerprofile voneinander trennt. Für jeden der Ordner geschieht dreierlei:
- Vererbung unterbrochen. Ein neuer Ordner erbt gewöhnlich die Rechte des darüberliegenden — auf einem Datenlaufwerk oft „Benutzer: Lesen“ oder sogar „Jeder“. Diese Vererbung wird abgeschaltet; geerbte Einträge werden nicht übernommen.
- Genau drei Einträge. Neu gesetzt werden nur das eigene Benutzerkonto, das Systemkonto SYSTEM und die Gruppe der Administratoren, jeweils mit Vollzugriff. Sie gelten für den Ordner, alle Unterordner und alle Dateien darin — auch für später angelegte, etwa die Ansichten in
.ansicht. - Nur am eigenen Ordner. Umgestellt wird nur, wenn der Ordner dem eigenen Konto gehört: Einem fremden Ordner werden keine Rechte entzogen, und ein Laufwerksstamm wie
D:wird nie angefasst. Gehört der beim Setup gewählte Programmordner einem anderen Konto, bricht die Installation mit einer Meldung ab.
Der Installer richtet das für den Programmordner einmal ein. Die Report-Ablage prüft das Programm bei jeder Ablage erneut und stellt sie nur dann um, wenn ein fremder Eintrag hinzugekommen ist — etwa nachdem der Ordner kopiert oder verschoben wurde. Die Schlüssel der KI-Anbieter und das Kennwort des Vermittlungsrechners liegen außerdem mit dem Windows-Datenschutz DPAPI verschlüsselt in den Einstellungen: Sie sind nur für dasselbe Windows-Konto auf demselben Rechner lesbar, auch wenn jemand die Datei kopiert.
Was der Schutz nicht leistet. Die Zugriffsrechte regeln, wer im laufenden Windows hineinsieht; die Dateien selbst sind nicht verschlüsselt. Wer den Datenträger ausbaut oder den Rechner von einem anderen System startet, umgeht sie. Dagegen hilft die Laufwerksverschlüsselung von Windows (BitLocker), die wir für jeden Rechner mit Klartext-Ablagen empfehlen. Administratoren sehen die Ordner immer — das ist gewollt, damit Datensicherung und Wartung funktionieren.
Für den Betrieb heißt das: Datensicherung und Virenschutz, die als SYSTEM oder mit Administratorrechten laufen, erreichen die Ordner weiterhin; andere Benutzer desselben Rechners sehen sie nicht. Wer einen Rechner mit Kollegen teilt, arbeitet jeweils unter dem eigenen Windows-Konto mit einem eigenen Programmordner. Wird ein Ordner auf ein Netzlaufwerk gelegt, gelten dort die Rechte des Servers — der Schutz beschränkt sich dann auf das, was der Server zulässt.
11.9Prüfliste für die Einrichtung
- 64-Bit-Windows, .NET 4.7.2 oder neuer — das Installationsprogramm prüft beides und sagt es im ersten Schritt.
- Zielordner beschreibbar (nicht unter „Programme“).
- Ausgehendes HTTPS zum Anbieter frei; gegebenenfalls Vermittlungsrechner eingetragen.
- Zugangsschlüssel des Anbieters eingetragen und die Verbindung im Dashboard geprüft.
- Freischaltung durchgeführt.
- Eigene Unterlagen abgelegt und einmal eingelesen; die Zahl der Stücke angesehen — sie sagt, ob die Zerlegung gelungen ist.
- Einen Probeauftrag gestellt und das Ergebnis mit dem Kanzleistandard verglichen.
12Schlussfolgerung
Die Frage „Zwischenspeicher oder Abruf“ ist falsch gestellt. Beide Verfahren lösen dieselbe Aufgabe unter verschiedenen Größenverhältnissen, und der Übergang zwischen ihnen lässt sich aus den technischen Randbedingungen begründen statt aus Vorliebe. Für den Umfang, den ein Kanzleistandard tatsächlich hat, ist die vollständige, zwischengespeicherte Mitgabe die bessere Lösung: sie kann nichts übersehen, sie ist bei jedem Bewertung dieselbe, und sie ist im eingeschwungenen Zustand sogar billiger als der Verzicht. Der Abruf ist die Antwort auf das Wachstum dieser Sammlung — nicht ihr Ersatz.
Das Vorschaltsystem (Abschnitt 10) fügt dem eine zweite Einsicht hinzu: Die Güte einer Antwort entscheidet sich, bevor die Anfrage abgeschickt ist. Jeder der dort beschriebenen Bausteine ist für sich genommen unscheinbar — eine Absatzgrenze, eine mitgeführte Überschrift, ein zweites Ähnlichkeitsmaß, ein Volltextindex statt eines Volltextscans. Zusammengenommen entscheiden sie darüber, ob das Modell die richtige Stelle überhaupt zu sehen bekommt. Und weil sie örtlich rechnen, kosten sie je Auftrag nichts.
Entscheidend ist in beiden Fällen nicht die Abrufmechanik, sondern die Rangfolge: Das Regelwerk weist an, die Unterlagen geben die Form vor, und die Tatsachen kommen ausschließlich aus dem Sachverhalt. Wo diese Ordnung eingehalten wird, verbessert zusätzliches Material die Bewertung. Wo sie aufgeweicht wird, erzeugt es Text, der nach Bewertung aussieht.
13Literatur
- Robertson, S., Zaragoza, H. The Probabilistic Relevance Framework: BM25 and Beyond. Foundations and Trends in Information Retrieval 3(4), 333–389, 2009.
- Spärck Jones, K. A statistical interpretation of term specificity and its application in retrieval. Journal of Documentation 28(1), 11–21, 1972.
- Lewis, P., Perez, E., Piktus, A. et al. Retrieval-Augmented Generation for Knowledge-Intensive NLP Tasks. Advances in Neural Information Processing Systems 33, 2020.
- Liu, N. F., Lin, K., Hewitt, J. et al. Lost in the Middle: How Language Models Use Long Contexts. Transactions of the Association for Computational Linguistics 12, 157–173, 2024.
- Karpukhin, V., Oguz, B., Min, S. et al. Dense Passage Retrieval for Open-Domain Question Answering. Proceedings of EMNLP 2020, 6769–6781.
- Gao, Y., Xiong, Y., Gao, X. et al. Retrieval-Augmented Generation for Large Language Models: A Survey. arXiv:2312.10997, 2023.
- Anthropic. Prompt caching. Entwicklerdokumentation der Claude-Schnittstelle; Mindestlänge, Aufbewahrungsdauer und Preisfaktoren sind dort modellabhängig angegeben.
